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Pfarre St. Johann im Saggautal
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Seelsorgeraum Rebenland
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+43 (3455) 339
+43 (676) 8742-6439
st-johann-saggautal@graz-seckau.at
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Firmung

Für viele Menschen, die bereits als Kleinkind getauft wurden und im Volksschulalter die Erstkommunion gefeiert habe, ist die Firmung die erste reife, persönliche Entscheidung für ein christliches Leben. Deshalb spricht man beim Sakrament der Firmung auch vom "Erwachsenwerden im Glauben".

In Österreich können Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr das Sakrament der Firmung empfangen. Die Dauer der Vorbereitungszeit ist von Pfarre zu Pfarre verschieden und beginnt meist im Herbst. Die Firmung wird in der Regel zwischen Ostern und Pfingsten des darauffolgenden Jahres gespendet. Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zur Pfarrkanzlei Ihrer Heimatpfarre auf, um die konkrete Vorgehensweise vor Ort zu erfragen und sich anzumelden.

Sonntagsblatt, Gerd Neuhold

Das Wort „Pate“ (manchmal auch „Göd“ oder „Godl“ genannt) kommt vom lateinischen Wort pater (Vater). PatInnen sind also für dich so etwas wie „geistige Väter“ oder „geistige Mütter“. Sie haben die Aufgabe, dich auf deinem Weg ins Erwachsensein menschlich und religiös zu unterstützen.

Der Pate/die Patin muss

  • muss getauft und gefirmt sein und die Eucharistie empfangen haben
  • darf nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten sein
  • soll das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • darf nicht Vater oder Mutter des Taufwerbers sein
  • soll ein Leben führen, das dem Glauben entspricht, und die christliche Erziehung des Patenkindes unterstützen.

Angehörige einer orthodoxen Kirche dürfen das Patenamt übernehmen - zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin. Angehörige einer evangelischen Gemeinschaft dürfen Taufzeugen sein - zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin. Wenn zwei Personen das Patenamt übernehmen, dann sollten es eine Patin und ein Pate sein.

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